Dr. Hans Schobert - GAGO

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Persönlichkeiten des Altenburger Landes
Dr. phil. Hans Schobert
1883-1938
Hans Schobert wurde am 24. Oktober 1883 in Gößnitz geboren, er ist der Sohn des damaligen Gößnitzer Postmeisters. Seine Reifeprüfung bestand er 1904 auf dem Leipziger König Albert-Gymnasium. Danach ging er zunächst nach Bonn, um sein Theologie- und Philosophie-Studium zu beginnen, welches er in Leipzig fortsetzte und 1910 dort abschloss. Seine theologischen Prüfungen bestand Hans Schobert 1911 und 1912 in Leipzig und Altenburg. Im August 1913 heiratete er und trat im Oktober d. J. die Stelle als Pastor in Schmölln an, 1917 wurde er Pfarrer in Flemmingen. Er blieb im Altenburger Land bis 1928, wo er von Flemmingen aus ins Sächsische ging, wahrscheinlich nach Leipzig, wo sich für den Autoren die Spuren verlieren. Er verstarb am 21. Januar 1938 in Leipzig.

 
Sein Interesse für die Geschichte führte zu entsprechenden Studien, welche er 1923 mit einer Dissertation über „Die innerkirchlichen Zustände Spaniens am Anfang des 4. Jahrhunderts nach den Canones der Synode von Elvira dargestellt, erläutert und beurteilt“ an der Hohen theologischen Fakultät Leipzig abschloss. Danach erfüllte er sich den langgehegten Wunsch, sich mit Archivalien zur Geschichte der engeren Heimat Altenburg zu beschäftigen. Seine Forschungen in den Staatsarchiven Altenburg, Dresden und Weimar gipfelten in einer Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der Hohen philosophischen Fakultät der Universität Leipzig. Die 1925 von Hans Schobert vorgelegte Arbeit wurde leider nie gedruckt, ist nur als maschinenschriftliches Exemplar überliefert und wohl auch deshalb von der jüngeren Geschichtsforschung zu Unrecht viel zu wenig beachtet. Das Thema der Dissertation lautet: „Das kursächsische Amt Altenburg nach einem Erbbuch von 1548 und den Amtsrechnungen von 1537 – 46“.

 
Zunächst möchte der Autor auf den Inhalt des 137seitigen Werkes eingehen: In der Einleitung beschreibt Schober seine verwendeten Quellen, als das Amtserbbuch und die Amtsrechnungen, dann die räumliche Ausdehnung des Altenburger Amtes in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Der folgende erste Teil beschäftigt sich mit dem Verwaltungspersonal – Amtmann, Schosser, Schreiber, Landsknechte, Hofmeister, Geleitseinnehmer und Förster,  dem amtlichen Rechnungswesen sowie den Einnahmen und Ausgaben des Amtes, z.B. aus dem Geleit, dem Eigenbesitz wie Forst, Teiche und Vorwerke, dem Gerichtsbetrieb, der Lehnware, dem Geschoss und den Zinsen sowie bei den Ausgaben u.a. dem Haushalt auf dem Schloss. Der zweite Teil der Arbeit beinhaltet Probleme der Amtsverfassung: 1) die Grund- und Lehnsherrschaften im Amt (geistlich, ritterlich, amtlich) und deren Verteilung in den einzelnen Orten, 2) die grund- und lehnsherrlichen Rechte wie Lehnware, Zinsen und Frondienste, 3) die gerichtsherrlichen Rechte als Ober- und Erbgerichtbarkeit in Dorf und Flur und die Organisation des ländlichen Gerichtswesens, wie z.B. das Dorfrichteramt und der Dingstuhl, 4) die landesherrlichen Rechte wie Steuer und militärisches Aufgebot und 5) die ländliche Kirchenorganisation, dabei die Parochialverfassung und das Einkommen der Pfarrer. Als eine der wichtigen Quellen wurde die Arbeit Schoberts von der Historikerin Brigitte Streich für ihr Buch „Das Amt Altenburg im 15. Jahrhundert“ (2000) verwendet, wobei ihr bei der Quellenangabe mehrfach falsche Jahreszahlen für das Amtserbbuch 1548 unterkommen (1542, 1545 und 1547) und auch das Erscheinungsjahr der Schobertschen Arbeit ist mit 1935 leider falsch datiert.

 
Das Amt Altenburg in seiner räumlichen Ausdehnung kann man im weitesten Sinne auf den slawischen Gau Plisni zurückführen und mit dem späteren Bezirk um den Burgward Altenburg umreissen. Die Orte des Pleissengaus finden wir im Zehntverzeichnis des Klosters Bosau aus dem 12. Jahrhundert und die Orte um die Altenburger Burg in der Altenburger Ersterwähnungsurkunde von 976. In der Mitte des 14. Jahrhunderts kann man schon vom Amt Altenburg sprechen. Das wettinische Amt löste die Burgvogtei ab, geregelt wurde alles durch die Landesordnungen. Innerhalb des Amtes als Verwaltungseinheit werden durch die Beamten Gesetzlichkeiten mit Gerichtsbarkeit durchgesetzt, so hatte das Altenburger Amt z.B. die Obergerichtsbarkeit über 189 Orte. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts ist das Amt Altenburg in drei sog. Reiten unterteilt, zurückzuführen auf die berittenen Landsknechte, von denen jeder eine bestimmte Anzahl Dörfer in amtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Eintreiben der Steuer, zu bereiten hatte. Die jahrhundertelange Tradition dieser drei Reiten führte u.a. auch dazu, dass die Bewohner in den Dörfern der einzelnen Reiten nacheinander Kirmes feierten, so dass per Gesetz im 19. Jahrhundert die daraus resultierende dreiwöchige Kirmes auf eine Woche reduziert werden mußte. Die Beamten – Amtmann, Amtsschreiber, Amtsschösser usw. – wurden bereits genannt, der wohl bekannteste unter den einstigen Altenburger Amtmännern ist im Jahre 1445 Kunz von Kauffungen, welcher dann Jahre später durch den Altenburger Prinzenraub berühmt-berüchtigt wurde.

 
Dass es ein Amtserbbuch in jener Form gibt, wie es überliefert ist und von Hans Schobert ausgewertet werden konnte, ist eigentlich ein Resultat der Reformation. Wie kann der Autor zu dieser Behauptung kommen? Auftraggeber des Erbbuches war Kurfürst Moritz von Sachsen, seine Truppen hatten 1547 im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges Altenburg besetzt und er behielt das Amt Altenburg bis zum Abschluß des Naumburger Vertrages 1554. Durch die Niederlage des Schmalkaldischen Bundes gegen den katholischen Kaiser Karl V. in der Schlacht bei Mühlberg1547, die Gefangennahme des ernestinischen Kurfürsten Johann Friedrich des Großmütigen und den Wittenberger Vertrag wurden die Machtverhältnisse in Mitteldeutschland neu geordnet. Der auf Seiten des Kaisers gegen die Reformation kämpfende albertinische Herzog Moritz, Neffe des gefangenen Ernestiners, wurde neuer Kurfürst von Sachsen und erhielt damit auch Altenburg. Im Zuge seiner Staatsreform ließ er noch 1547 beginnen, Amtserbbücher nach einheitlichen Plänen anzulegen – „eine umfassende Verzeichnung allen liegenden Gutes des Landesherrn und aller landesfürstlichen Gerechtsame“. Die Amtserbbücher geben „Aufschluß über die ländlichen Ortschaften, Größe und Grenzen der Fluren, Hufenzahl, Gerichtsbarkeit, die Ansässigen mit Namen und Besitz, die Gefälle und Dienste, die Güter und ihre Bewirtschaftung, die Städte, Ritterdienste und Pfarreien.“ Heimatgeschichtlich wichtige und interessante Fakten aus den seinerzeit angefertigten 38 von insgesamt 53 Amtserbbüchern sind von sächsischer Seite aus heute online unter Repertorium Saxonicum abrufbar, das unser Altenburger Land betreffende Amtserbbuch fand dabei jedoch keine Berücksichtigung. Insofern sind die Altenburger Heimatforscher auf Arbeiten, wie jene von Hans Schobert angewiesen, oder machen sich auf den Weg ins Sächsische Hauptstaatsarchiv nach Dresden.

 
Der Historiker Andre Thieme, welcher übrigens 2001 das Buch „Die Burggrafschaft Altenburg – Studien zu Amt und Herrschaft im Übergang vom hohen zum späten Mittelalter“ veröffentlichte und schon mehrfach in Altenburg mit interessanten Vorträgen präsent war, schrieb im Rahmen des sächsischen Digitalisierungsprogramms über die Bedeutung der Amtserbbücher: „Nichts weniger als die (vor allem) ländliche Welt des Kurfürstentums ersteht in ihrer Komplexität und Differenziertheit, in ihren herrschaftlichen, sozialen, verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Durch ihre Tiefe, ihre Schärfe und ihre räumlich ausgreifende Umfänglichkeit erweisen sich die Amtserbbücher als eine zentrale Quelle ihrer Zeit, als Schlüssel zur Beantwortung vielfältigster Fragen. In bemerkenswerter Weise stehen diese Amtserbbücher zeitlich, inhaltlich und formal als Mittler zwischen Mittelalter und Neuzeit und illustrieren damit einmal mehr einen entscheidenden weltgeschichtlichen Prozeß in seiner regionalen Ausprägung.“ Davon ausgehend und in Verbindung mit der Auswertung der Amtsrechnungen jener Zeit hat der seinerzeitige Pfarrer in Flemmingen, Hans Schobert, mit seiner Doktorarbeit schon 1925 einen Meilenstein der Altenburger Heimatgeschichtsforschung gesetzt.

Quellennachweis beim Autor.
 Andreas Klöppel (Mai 2017)

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